Übertritt
Übertritt - Wechsel an eine weiterführende Schule
Die Grundschulzeit ist fast vorbei, jetzt steht der Übertritt an eine weiterführende Schule (Gymnasium, Realschule oder Mittelschule) bevor.
1. Padlet mit Informationen zum Übertritt
https://padlet.com/katharinawaldbroelschule/das-bayerische-schulsystem-8csa3984epvhblk7
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Beratungszentrum wenden.
Informationsschreiben___bertrittsberatung.docx
Informationsschreiben___bertrittsberatung_englisch.docx
2. Zeitlicher Ablauf des Übertrittverfahrens
23. Januar 2026: Ausgabe der Zwischeninformationen an alle Kinder der 4. Klassen
4. Mai 2026: Ausgabe Übertrittszeugnisse an alle Kinder der 4. Klassen
11. bis 13. Mai sowie am 15. Mai 2026: Anmeldezeitraum für die Gymnasien und Realschulen
Bei der Anmeldung sind Geburtsurkunde und Übertrittszeugnis vorzulegen.- Wichtiger Hinweis: Die Auswahl des Gymnasiums oder der Realschule erfolgt ebenso wie die Anmeldung dort nur durch die Eltern, keinesfalls durch die Grundschule!
- https://stadt.muenchen.de/service/info/abt-2-gymnasien/10237869/
- https://stadt.muenchen.de/service/info/abt-3-realschulen-und-schulen-besonderer-art/10237958/
- https://stadt.muenchen.de/service/info/geschaeftsbereich-allgemeinbildende-schulen/10258518/
19. bis 21. Mai 2026: dreitägiger Probeunterricht der Realschulen und Gymnasien
3. Schullaufbahnempfehlung und Probeunterricht
Folgende Schullaufbahnempfehlung wird aufgrund des Notendurchschnitts (Deutsch, Mathematik, HSU) gegeben:
- bis einschließlich 2,33: Gymnasium
- bis einschließlich 2,66: Realschule
- ab 3,0: Mittelschule
Liegt eine Schullaufbahnempfehlung für die gewünschte Schullaufbahn vor, können die Schüler direkt von der 4. Klasse in die 5. Klasse der weiterführenden Schule wechseln.
Liegt keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung vor, können die Schüler auf Antrag der Erziehungsberechtigten am Probeunterricht in der weiterführenden Schule teilnehmen. Der Probeunterricht umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik. Neben zentral gestellten schriftlichen Aufgaben wird auch die mündliche Leistung beurteilt. Der Probeunterricht gilt als bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3, im anderen die Note 4 erreicht wird.
Wurde der Probeunterricht bestanden, können die Schüler in die 5. Klasse der weiterführenden Schule wechseln.
Wird der Probeunterricht nicht bestanden, aber in beiden Fächern mindestens die Note 4 erreicht, so kann das Kind auf Wunsch der Erziehungsberechtigten dennoch in die 5. Jahrgangsstufe der weiterführende Schule wechseln.
Wichtig: Ein nicht bestandener Probeunterricht bedeutet nicht, dass Ihr Kind an einer Schule „festsitzt“. Bei entsprechend guten Leistungen kann Ihr Kind auch nach der 5. Klasse in eine höhere Schule wechseln.
4. Wahl der weiterführenden Schule
Wenn Ihr Kind eine Mittelschule besuchen wird, gilt weiterhin das Sprengel-Prinzip.
Realschule und Gymnasium können frei gewählt werden, man hat allerdings keinen Anspruch auf eine bestimmte Schule; diese entscheidet über die Aufnahme. Da manche Realschulen und Gymnasien großen Zulauf haben, kommt es vor, dass Schülerinnen und Schüler abgelehnt werden müssen.