SOZIALPÄDAGOGISCHE LERNHILFEN (Hilfe nach § 13,1 SGB VIII) - SPLH und SPLH Integrativ
Die Maßnahmen aus der Kinder- und Jugendhilfe richten sich an Schüler:innen, die in irgendeiner Form (sozial) benachteiligt und/oder durch Lernschwierigkeiten individuell beeinträchtigt sind. In der Kleingruppe erhalten Schüler und Schülerinnen nachmittags Förderung in der Entwicklung ihrer sozialen Kompetenzen, bei schulischen Belangen und Begleitung bei sonstigen Herausforderungen ihres Alltags. Die SPLH Integrativ ist eine Anschlussmaßnahme an die Heilpädagogische Förderung (HPT) und findet in der Gruppe und im 1 zu 1 Setting statt.
Die SPLH-Gruppe findet 4 Stunden in der Woche statt, die SPLH integrativ 6 Stunden wöchentlich in der Einzelförderung und Gruppe.
Inhalte
- Vermittlung von Lerntechniken und -strategien
- Unterstützung Hausaufgaben, füllen schulischer Lücken und Prüfungsvorbereitung
- Vermittlung von sozialen Kompetenzen
- Förderung von Stärken und Ressourcen
- Beratung bei persönlichen oder schulischen Sorgen
- Stärkung der Selbstwirksamkeit, erlebnispädagogische Aktionen
Anmeldung
Antragstellung über die Sozialbürgerhäuser oder die Schulsozialarbeit der jeweiligen Schule. Die Förderung läuft für ein Jahr und kann nach Bedarf und erneuter Antragstellung um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die Maßnahmekosten trägt das Stadtjugendamt der Landeshauptstadt München, für die Familien ist die Sozialpädagogische Lernhilfe und Sozialpädagogische Lernhilfe integrativ kostenlos.